
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar können ab Sonntag, 18. Januar auch größere Betriebe ihr Geflügel wieder ins Freie lassen. Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.
Entscheidung nach rückläufiger Infektionslage
Wiesbaden begründet die Aufhebung damit, dass sich das Seuchengeschehen auch in der Stadt beruhigt habe. Damit folgt die Landeshauptstadt anderen Kreisen in Hessen, die in den vergangenen Wochen ähnliche Lockerungen vorgenommen hatten. Konkrete Fallzahlen nannte die Stadtverwaltung in der Verfügung nicht.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben vorgeschrieben
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht gelten weiterhin Vorgaben zur Biosicherheit. Die Stadt betont, dass diese Maßnahmen ein wirksames Instrument seien, um das Risiko eines Erregereintrags in Bestände zu vermindern. Geflügelhalter müssen demnach Schutzkleidung tragen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern ergreifen und regelmäßig Reinigung sowie Desinfektion von Gerätschaften durchführen.
Weitere Informationen und rechtliche Details
Die genauen Anforderungen und rechtlichen Bestimmungen sind auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar. Die Stadt verweist auf die Seite www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe, wo die Allgemeinverfügung und Hinweise für Geflügelhalter zur Verfügung stehen.
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