
Die Gemeinde Walluf hat Bewohnerinnen und Bewohner aufgefordert, Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen bei Schneefall und Glätte regelmäßig zu räumen und zu streuen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Zugänglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen und Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen sicherzustellen.
Was die Gemeinde verlangt
Die Aufforderung richtet sich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzenden von Grundstücken, die an öffentliche Gehwege grenzen. Sie sollen Schnee entfernen und bei Glätte abstumpfende Mittel ausbringen, damit die Wege passierbar bleiben. Die Gemeinde verweist darauf, dass bereits wenige Minuten Arbeit pro Winterereignis zur Verkehrssicherheit beitragen.
Verantwortung und rechtliche Grundlage
Die Pflichten zum Räumen und Streuen sind in der örtlichen Straßenreinigungssatzung geregelt. Wer seine Pflicht nicht erfüllt, muss mit zivilrechtlichen Folgen bei Personen- oder Sachschäden rechnen. Die Gemeinde nennt die Satzung als verbindliche Grundlage und informiert darüber, wo die Regelungen nachzulesen sind.
Weitere Informationen
Details zur konkreten Ausgestaltung der Räum- und Streupflichten sowie zu möglichen Ausnahmen sind in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde hinterlegt. Die Satzung ist online verfügbar unter: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/. Die Gemeinde bittet Einwohnerinnen und Einwohner um Mithilfe, um gemeinsam die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
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