Eltville legt Silvesterregeln fest: Feuerwerk nur an zwei Tagen und in ausgewählten Bereichen erlaubt

Eltville legt Silvesterregeln fest: Feuerwerk nur an zwei Tagen und in ausgewählten Bereichen erlaubt
Eltville legt Silvesterregeln fest: Feuerwerk nur an zwei Tagen und in ausgewählten Bereichen erlaubt

Eltville am Rhein hat seine Hinweise für den Jahreswechsel 2025/2026 veröffentlicht. Das Ordnungsamt erinnert daran, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2, auch Kleinfeuerwerk genannt, ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren ausgegeben werden dürfen. Zudem gelten in Teilen der Stadt sowie in der Nähe besonders schutzbedürftiger Einrichtungen räumliche Verbote.

Verbotene Bereiche

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen untersagt. Besonders betroffen sind historisch empfindliche Gebäude und Anlagen wie die Fachwerkhäuser der Altstadt. Konkret gilt in Eltville das Verbot für den Altstadtbereich der Kernstadt.

Für die Stadtteile wurden folgende Bereiche genannt: In Erbach erstreckt sich das Verbot von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim beginnt das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal gilt das Verbot im Bereich des Lindenplatzes.

Appelle und Sicherheitsregeln

Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste werden gebeten, pyrotechnische Raketen und Effektartikel vorzugsweise bei der gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer zu zünden. Aus Sicherheitsgründen sollte die Flugrichtung der Raketen zum Rhein hin gewählt werden. Das Ordnungsamt mahnt zudem, die Sicherheitsanweisungen der Hersteller zu beachten, um Verletzungen und Sachschäden zu vermeiden.

Die Verwaltung weist darauf hin, bestehende Halte- und Parkverbote zu beachten, damit Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Von der Verwendung rein knallender pyrotechnischer Effekte wie Böllern oder Kanonenschlägen wird abgeraten. Entstehenden Abfall sollten Nutzer ordnungsgemäß entsorgen.

Hintergrund

Als Begründung für die restriktivere Handhabung verweist die Stadt auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, ausgelöst durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper, der erheblichen Sachschaden verursachte. Bürgermeister Patrick Kunkel appelliert deshalb an die Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen und die Regeln einzuhalten.

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Redaktion Nauroder Zeitung 60 Artikel
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