
Seit dem 14. Dezember dürfen Geflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren wieder ins Freie. Die städtische Behörde hebt damit die Aufstallpflicht für Kleinhaltungen auf, während für größere Bestände die Anordnung weiterhin gilt, um das Einschleppen des Erregers in Zuchtbestände zu verhindern.
Warum die Lockerung jetzt erfolgt
Als Begründung nennt die Verwaltung, dass der Zug der Wildvögel weitgehend pausiert und das Eintragsrisiko aus der Wildvogelpopulation damit gesunken sei. Gleichzeitig betont sie, dass das Risiko insgesamt hoch bleibe, weil inzwischen auch ortsansässige Vogelpopulationen erkrankt sind und verenden. Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme differenziert nach Bestandsgröße getroffen.
Weitergehende Vorgaben und Hinweise für Halter und Öffentlichkeit
Unabhängig von der Bestandsgröße gelten nach Angaben der Behörde weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Auch Veranstaltungen mit Geflügel, Verbringen von Geflügel zwischen Standorten und der Verkauf im Reisegewerbe bleiben untersagt. Halter müssen die Schutzauflagen beachten, um die Gefahr einer Ausbreitung in größere Bestände zu verringern.
Die Behörden weisen außerdem darauf hin, dass Hundebesitzer am Rheinufer ihre Tiere wieder ohne Leine laufen lassen dürfen, sofern keine besonderen örtlichen Regelungen dem entgegenstehen. In der Schiersteiner Aue gilt etwa weiterhin Leinenpflicht wegen der Afrikanischen Schweinepest.
Tote Wildvögel und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten steht die Leitstelle der Feuerwehr als Ansprechpartner zur Verfügung.
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